Werden Online-Fortbildungen von der Kammer anerkannt? Der Guide für Psychotherapeuten
Ja, Online-Fortbildungen zählen für Ihre Fortbildungspunkte, sofern eine Landespsychotherapeutenkammer die Veranstaltung akkreditiert hat und Sie am Ende eine vollständige Teilnahmebescheinigung erhalten. Welche Regeln im Einzelnen gelten, hängt vom Format und von Ihrer Kammer ab. Dieser Guide zeigt, worauf es ankommt und wie Sie den Nachweis gegenüber Kammer und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) ohne Rückfragen führen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Entscheidend ist die Akkreditierung, nicht das Format. Jede anerkannte Veranstaltung trägt eine Veranstaltungsnummer (VNR) und eine von der Kammer festgelegte Punktzahl.
- In der Regel entspricht ein Punkt einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten. Bei längeren Seminaren und Webinaren können Zusatzpunkte hinzukommen.
- Live-Webinare und OnDemand-Seminare werden unterschiedlich bewertet. OnDemand-Seminare zählen nur mit bestandener Lernerfolgskontrolle, und manche Kammern begrenzen solche Punkte.
- Den Nachweis führen Sie selbst. Sie tragen die Bescheinigung in das Punktekonto Ihrer Kammer ein oder reichen sie ein. Anbieter melden Punkte nicht automatisch.
- Nachweispflichtige Vertragspsychotherapeuten benötigen 250 Punkte in fünf Jahren (§ 95d SGB V). Fehlt der Nachweis, kürzt die KV das Honorar.
- Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln. Rechnen Sie dort mit Orientierungswerten und klären Sie Einzelfälle vorab.
Die Kurzantwort: Ja, unter drei Bedingungen
Eine Online-Fortbildung wird in der Regel anerkannt, wenn drei Punkte erfüllt sind:
- Die Veranstaltung ist akkreditiert. Eine Landespsychotherapeutenkammer (oder eine Ärztekammer) hat sie anerkannt und Punktzahl sowie VNR vergeben.
- Ihre Teilnahme ist nachweisbar. Bei Live-Webinaren zählt die Teilnahme an der Veranstaltung. Bei OnDemand-Seminaren verlangt die Kammer eine bestandene Lernerfolgskontrolle (LEK).
- Die Bescheinigung ist vollständig. Titel, Datum, VNR, Punkte, akkreditierende Kammer und die Unterschrift des Veranstalters müssen erkennbar sein.
Format und Anbieter spielen für die Anerkennung also eine geringere Rolle, als viele vermuten. Ein Präsenzseminar ohne Akkreditierung bringt nicht automatisch Punkte, ein akkreditiertes Webinar schon.
Wer muss Fortbildungspunkte nachweisen – und gegenüber wem?
Die Pflicht hängt davon ab, in welchem Rahmen Sie arbeiten:
- Vertragspsychotherapeuten, ermächtigte Psychotherapeuten und Angestellte in einem MVZ oder einer Vertragspraxis: Sie weisen alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nach, dass Sie sich fortgebildet haben. Grundlage ist § 95d SGB V. Üblicherweise führen Sie den Nachweis mit dem Fortbildungszertifikat Ihrer Kammer über 250 Punkte.
- Angestellte in zugelassenen Krankenhäusern: Der Nachweis geht an den Arbeitgeber und folgt den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus. Auch hier sind es 250 Punkte in fünf Jahren.
- Alle übrigen Kammermitglieder, zum Beispiel in reiner Privatpraxis: Es besteht eine berufsrechtliche Fortbildungspflicht, für die keine bestimmte Punktzahl vorgeschrieben ist. Die Kammer kann den Nachweis verlangen.
Wer als Vertragspsychotherapeut den Nachweis nicht fristgerecht erbringt, muss mit Konsequenzen rechnen. Nach § 95d Abs. 3 SGB V kürzt die KV das Honorar in den ersten vier Quartalen nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums um 10 Prozent, danach um 25 Prozent. Die Fortbildung kann innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Wird der Nachweis auch dann nicht erbracht, soll die KV die Entziehung der Zulassung beantragen.
So erkennt eine Kammer Online-Fortbildungen an
Der Veranstalter beantragt die Akkreditierung vorab. Die Kammer prüft die Veranstaltung nach den Kriterien ihrer Fortbildungsordnung und legt Punktzahl und Veranstaltungsnummer fest. Bei reinen Online-Fortbildungen ist nach Angabe der Psychotherapeutenkammer Hamburg die Kammer zuständig, in deren Bereich der Veranstalter seinen Sitz hat. Psycho-Vision sitzt in Kempten, Webinare und OnDemand-Seminare sind bei der Psychotherapeutenkammer Bayern akkreditiert.
Punkte: In der Regel entspricht ein Fortbildungspunkt einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten. Bei Seminaren und Webinaren vergeben Kammern teils Zusatzpunkte für längere Veranstaltungen. Ein fünfstündiges Live-Webinar von Psycho-Vision ist zum Beispiel mit 7 Punkten bewertet.
Gegenseitige Anerkennung: Mehrere Kammern nennen ausdrücklich, dass Veranstaltungen anderer deutscher Kammern anerkannt oder im Punktekonto eingetragen werden können, so die Psychotherapeutenkammern in Berlin und Hamburg. Die Bescheinigungen von Psycho-Vision werden nach Angabe des Anbieters von allen Psychotherapeuten- und Ärztekammern in Deutschland anerkannt.
Live-Webinar oder OnDemand-Seminar: Die Unterschiede im Überblick
Beide Formate bringen Punkte, aber auf unterschiedlichem Weg. Die Tabelle zeigt die Praxis bei der Psychotherapeutenkammer Bayern, der für Psycho-Vision zuständigen Kammer.
| Live-Webinar | OnDemand-Seminar | |
|---|---|---|
| Kategorie (PTK Bayern) | Kategorie C (Seminar, Workshop) | Kategorie D (elektronisch verfügbare Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle) |
| Voraussetzung für die Bescheinigung | Teilnahme am Live-Termin | Videos ansehen (bei Psycho-Vision gilt ein Video ab 90 % Sichtung als abgeschlossen) und Lernerfolgskontrolle bestehen |
| Lernerfolgskontrolle | Nicht erforderlich | Pflicht. Bei Psycho-Vision müssen mindestens 70 % der Fragen richtig sein, Wiederholungen sind beliebig oft möglich |
| Punkte | Eine Einheit entspricht einem Punkt, bei längeren Veranstaltungen sind Zusatzpunkte möglich | Ein Punkt je 45 Minuten Videolaufzeit, keine Zusatzpunkte |
| Obergrenzen | Nach Angabe des Anbieters unbegrenzt auf das Zertifikat anrechenbar | Je nach Kammer begrenzt, bitte in Ihrer Fortbildungsordnung prüfen |
| Dauer der Anerkennung | Gilt für den Termin | Befristet auf zwei Jahre, danach Neuanerkennung mit neuer VNR |
Wie Ihre eigene Kammer elektronische Formate behandelt, regelt deren Fortbildungsordnung. Manche Kammern begrenzen die Punkte aus elektronischen Medien je Fünfjahreszeitraum, andere tun das nicht.
Woran Sie eine gültige Teilnahmebescheinigung erkennen
Kammern verlangen für die Anrechnung bestimmte Angaben. Prüfen Sie jede Bescheinigung, bevor Sie sie ablegen:
- Ihr vollständiger Name
- Titel der Veranstaltung und Datum (bei OnDemand-Seminaren die Gültigkeitsdauer)
- Veranstalter, akkreditierende Kammer und Akkreditierungsnummer
- Veranstaltungsnummer (VNR)
- Fortbildungspunkte, häufig zusätzlich die Zahl der Fortbildungseinheiten
- Unterschrift oder Stempel des Veranstalters
Fehlt eine Angabe, klären Sie das vor der Einreichung mit dem Veranstalter. Bescheinigungen von Psycho-Vision enthalten Veranstalter, Kategorie, Akkreditierungsnummer, VNR, Fortbildungseinheiten und Punkte. Ihren Namen tragen Sie beim Abrufen selbst ein.
Der Nachweis: Das erledigen Sie selbst
- Bescheinigung sichern: Speichern Sie das PDF und legen Sie es in einem Ordner pro Fünfjahreszeitraum ab.
- Im Punktekonto eintragen: Mehrere Kammern, darunter Berlin, Hamburg und NRW, führen ein Online-Punktekonto im Mitgliederportal, in das Sie Bescheinigungen eintragen oder hochladen. Anbieter wie Psycho-Vision übermitteln keine Punkte an die Kammern.
- Zertifikat beantragen: Sobald 250 Punkte erreicht sind, beantragen Sie bei Ihrer Kammer das Fortbildungszertifikat. Dem Antrag legen Sie die Teilnahmebescheinigungen bei, die noch nicht im Punktekonto verbucht sind.
- Zertifikat an die KV geben: Das Zertifikat ist der Nachweis gegenüber der KV oder dem Arbeitgeber. Je nach Kammer übermittelt diese es auf Wunsch elektronisch.
Planen Sie für Antrag und Bearbeitung großzügig Vorlauf ein, am besten mehrere Monate vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums.
Selbststudium und Obergrenzen: Warum in der Praxis oft 40 Punkte pro Jahr zählen
250 Punkte in fünf Jahren entsprechen rechnerisch 50 Punkten pro Jahr. Selbststudium von Fachliteratur erkennen die Kammern nur begrenzt an, bei der Psychotherapeutenkammer Berlin zum Beispiel mit höchstens 50 Punkten, nachgewiesen per Selbsterklärung. Das entspricht 10 Punkten pro Jahr. Als Faustregel müssen Sie daher rund 40 Punkte pro Jahr über Veranstaltungen belegen.
Die Obergrenzen unterscheiden sich von Kammer zu Kammer. Rechnen Sie Ihre Planung deshalb gegen Ihre eigene Fortbildungsordnung. Eine Planungshilfe mit Beispielmix finden Sie im Artikel Fortbildungspunkte sammeln als Psychotherapeut.
Österreich und Schweiz: Orientierung statt Garantie
In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln als bei den deutschen Kammern, und die Details ändern sich. Verstehen Sie die folgenden Angaben deshalb als Orientierung. Nach Auskunft von Psycho-Vision gilt:
- Live-Webinare: Zusätzlich zur Bescheinigung der PTK Bayern gibt es eigene Teilnahmebestätigungen für Österreich (in Arbeitseinheiten) und die Schweiz (in Stunden). Webinare werden beim FSP in der Schweiz angemeldet.
- OnDemand-Seminare: Das österreichische Gesundheitsministerium erkennt solche Formate nach Angabe des Anbieters nur an, wenn eine Interaktionsmöglichkeit mit den Referenten besteht. In der Schweiz stehen sie unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch den FSP.
Klären Sie Zweifelsfälle vorab mit Ihrem Berufsverband oder der zuständigen Stelle. Für Deutschland sind die Fortbildungsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern maßgeblich.
Fortbildungen finden, die sicher zählen
Die Fortbildungen von Psycho-Vision mit Fortbildungspunkten sind bei der Psychotherapeutenkammer Bayern akkreditiert. Punktzahl und Veranstaltungsnummer stehen auf Ihrer Bescheinigung.
Wer viele Punkte über das Jahr verteilen möchte, findet im PsychFlix-Abo eine Alternative: Die Stufe PsychFlix Pro40 enthält bis zu 40 Fortbildungspunkte pro Abo-Jahr, die Basisstufe PsychFlix enthält keine Punkte. Weitere Antworten zu Bescheinigungen und Punkten stehen in den häufigen Fragen zu Fortbildungen.
Häufige Fragen
Werden Online-Fortbildungen von allen Kammern anerkannt?
Anerkannt wird, was eine deutsche Landespsychotherapeutenkammer oder Ärztekammer akkreditiert und mit einer VNR bescheinigt hat. Mehrere Kammern tragen Veranstaltungen anderer Kammern ausdrücklich ein. Welche Obergrenzen für elektronische Formate gelten, regelt jede Kammer selbst. Prüfen Sie daher Ihre Fortbildungsordnung.
Zählen Live-Webinare wie Präsenzseminare?
Bei der Psychotherapeutenkammer Bayern werden Live-Webinare wie Seminare in Kategorie C bewertet. Die Punkte können dabei die Zahl der Fortbildungseinheiten übersteigen: Acht Einheiten ergeben zum Beispiel neun Punkte. Wie Ihre eigene Kammer Webinare einordnet, steht in deren Fortbildungsordnung.
Brauche ich bei Online-Fortbildungen eine Lernerfolgskontrolle?
Bei OnDemand-Seminaren ja: Die Bescheinigung erhalten Sie erst nach bestandener Lernerfolgskontrolle. Bei Psycho-Vision müssen mindestens 70 % der Fragen richtig sein, die Kontrolle lässt sich beliebig oft wiederholen. Live-Webinare erfordern keine Lernerfolgskontrolle, hier genügt die Teilnahme.
Meldet der Anbieter meine Punkte an die Kammer?
Nein. Psycho-Vision übermittelt keine Bescheinigungen an Kammern. Sie laden das PDF selbst im Portal Ihrer Kammer hoch oder reichen es per Post ein.
Wie lange gilt die Anerkennung eines OnDemand-Seminars?
Kammern erkennen OnDemand-Seminare befristet an, bei Psycho-Vision jeweils für zwei Jahre. Danach wird das Seminar unter neuer VNR neu anerkannt. Bereits ausgestellte Bescheinigungen bleiben gültig.
Was passiert, wenn ich die 250 Punkte nicht erreiche?
Als Vertragspsychotherapeut müssen Sie mit einer Honorarkürzung rechnen: 10 Prozent in den ersten vier Quartalen nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums, danach 25 Prozent (§ 95d Abs. 3 SGB V). Die Fortbildung können Sie innerhalb von zwei Jahren nachholen.
Gelten die Punkte auch in Österreich und der Schweiz?
Für Live-Webinare stellt Psycho-Vision eigene Bescheinigungen für Österreich und die Schweiz aus. Bei OnDemand-Seminaren hängt die Anerkennung von der jeweiligen Stelle ab. Klären Sie Ihren Einzelfall vorab mit Berufsverband oder zuständiger Stelle.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 95d SGB V – Pflicht zur fachlichen Fortbildung (Gesetze im Internet)
- PTK NRW: Fortbildungszertifikat und sozialrechtliche Fortbildungspflicht
- PTK Bayern: Wer muss gegenüber wem Fortbildung nachweisen?
- PTK Berlin: Häufige Fragen zur Nachweispflicht und zum Online-Punktekonto
- PTK Hamburg: Fortbildung FAQ
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel beruht auf den veröffentlichten Hinweisen der genannten Kammern und auf den Angaben des Veranstalters. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fortbildungsordnung Ihrer Landespsychotherapeutenkammer.

